Für den Zugang zu den Hochschulen mussten allerdings bis 1974 teilweise noch Zusatzprüfungen abgelegt werden, da die Maturität nur kantonal anerkannt war.
Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bereits erworbene Berufsmaturität) die Möglichkeit, die Maturität im Rahmen eines Passerellenlehrgangs innerhalb eines Jahres zu absolvieren.