So veranschaulichte die logische Sekunde im römischen Recht die Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung einen Sklaven freizulassen und ihm ein Legat zuzuwenden.
Ein Kodizill war eine im österreichischen Rechtswesen definierte einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnung, die im Gegensatz zum Testament keine Erbeinsetzung, sondern bloß andere Verfügungen enthielt.
Der Erbvertrag kann nicht nur einseitig abgeschlossen werden, es können auch beide (oder gar mehrere) Vertragspartner im Erbvertrag letztwillige Verfügungen (vertragsmäßig und einseitig) treffen.
Die Sorgerechtsverfügung muss als letztwillige Verfügung handschriftlich vom Sorgeberechtigten verfasst und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden.
Liegt keine anderweitige letztwillige Verfügung der Ehegatten vor, tritt (rückwirkend) auf den Todestag gesetzliche Erbfolge ein, was eine Erbengemeinschaft des Ehegatten mit seinen Kindern zufolge hat.
Daneben kann der Erblasser einseitig, d. h. ohne vertragsmäßige Bindung, auch andere letztwillige Verfügungen treffen, wie etwa die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.