Die standrechtlichen Verfahren wurden von einem aus vier Richtern und einem Staatsanwalt bestehenden Senat geführt und dauerten pro Fall längstens drei Tage.
Die Eintragungswoche war ursprünglich für das Frühjahr 2021 geplant, das Volksbegehren wollte bis längstens Ende 2022 an der politischen Umsetzung der Forderungen arbeiten.