So wurde aus den kriegsverwendungsfähigen Mannschaften und Rekruten des Geburtsjahrganges 1898 fast sämtlicher württembergischer Ersatzbataillone die beiden Infanterieregimenter Nr.
Nach siebenmonatiger Rekonvaleszenz wurde er von der flugmedizinischen Kommission dauerhaft für fluguntauglich und vorübergehend für nicht kriegsverwendungsfähig befunden.