Im Jahr 1998 wurde das Kindschaftsrecht dahingehend geändert, dass als Vater derjenige gilt, der sich zu seiner Vaterschaft bekennt und den die Kindsmutter als Vater anerkennt.
Durch den medizinischen Fortschritt wurde es verantwortbar, den Taufzeitpunkt so zu verlegen, dass die Taufe keinen übermäßigen Stress für die Kindsmutter mit sich brachte.
Die Begründung, man habe einer Wöchnerin helfen müssen, wirkt angesichts der Tatsache, dass eine Kindsmutter heute zumeist als voll belastbare Gastgeberin bei der Kilmerstuten-Übergabe mitfeiert, befremdlich.
Anfang 1904 allerdings wurde er in einen Unterhaltsprozess verwickelt, in dem von der Kindsmutter neben vielen anderen früheren Zöglingen auch die vorgenannten beiden als Belastungszeugen benannt wurden.
Die Leitung des überwiegen weiblichen Personals hatte eine Siechenmeisterin für die Kranken, Kindsmutter für die Wöchnerinnen und eine Narrenmutter für die geistig Verwirrten.
Die postmortale Eheschließung hatte zunächst weder die güter- noch die erbrechtlichen Folgen einer Ehe, sollte aber der Kindsmutter und dem Nasciturus den rechtlichen und gesellschaftlichen Makel einer unehelichen Geburt ersparen.