Der botanische Begriff bezieht sich nicht auf ein Kalenderjahr, sondern darauf, dass die Pflanze vom Keimen bis zur Samenreife keine Vegetationspausen einlegt.
Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
Auch hier gilt, dass der Grenzgänger an mindestens 60 Tagen im Kalenderjahr nach Arbeitsende an den Wohnsitz heimkehren muss, da sich sonst die Besteuerung ändert.
Durch Vorauszahlung dieses Maximalbetrages (abzüglich gegebenenfalls bereits im betreffenden Kalenderjahr bezahlter Zuzahlungen) wird man von den Zuzahlungen für das Kalenderjahr befreit.
Er wird für herausragende chemische Forschung in den letzten fünf Kalenderjahren vergeben und bei einem Symposium überreicht, das dem Spezialgebiet des Preisträgers gewidmet ist.