Mit dem in Kraft treten des Grundgesetzes wurde die Tarifautonomie geltendes Recht, die Möglichkeit einer Zwangsschlichtung besteht seitdem nicht mehr.
Der Monarch hatte das Recht, die Sanktion zu verweigern; ohne sie konnte der Parlamentsbeschluss amtlich nicht publiziert werden und nicht in Kraft treten.