Solche inoffiziellen oder halboffiziellen Verbände agieren in der Regel vollkommen außerhalb der Legalität, insbesondere auch weitgehend außerhalb militärischer Regelwerke und der jeweiligen nationalen Gerichtsbarkeit.
Es handelt sich also um ein klassisches Rechtsbuch, eine halboffizielle Zusammenstellung ohne erkennbaren herrschaftlichen Auftrag, das wohl vor allem Praktikern in Recht und Verwaltung als Hilfsmittel diente.
Bis ins Jahr 1966 war der Klub kein eingetragener Verein, hatte keine Verbandszugehörigkeit und absolvierte deswegen seine Spiele in einem halboffiziellen Status.
Im Laufe der Zeit wandelte sich die Begriffsbedeutung, welche heute unter anderem mit der Verwendung durch Behörden in den sogenannten Anti-Hoon-Gesetzen einen halboffiziellen Status erreicht hat.
Konsequenz der staatlichen Monopolisierungsbestrebungen war, dass unabhängige Musiker weiterhin in den halboffiziellen Untergrund abgedrängt waren und ihre Einspielungen auf informellem, halblegalem Weg tätigen mussten.
Der halboffizielle Königszug hatte 15 Wagen, war nicht ganz so prunkvoll ausgestattet wie der offizielle Zug und stand Mitgliedern des Königshauses für private Reisen zur Verfügung.