In der Unternehmensbewertung gibt der Grenzpreis an, welchen Preis die betreffende Partei gerade noch bezahlen kann bzw. mindestens verlangen muss, damit die Transaktion nicht zu einer Verschlechterung ihrer Vermögensposition führt.
Beim Börsenkurs handelt es sich aber nicht um den Preis, der für das ganze Unternehmen gezahlt wird, sondern um den Grenzpreis für die letzte gehandelte Aktie.