Ein Geschäftsvorfall (oder Geschäftsfall) ist in der Buchführung eine Transaktion, die den Jahresabschluss oder den Haushalt von Wirtschaftssubjekten beeinflusst.
Spezielle Formen sind die Buchungsvorgänge zwischen Geschäfts- und/oder Zentralbanken (Abwicklung des Zahlungsverkehrs) und Geschäftsvorfälle im Finanzwesen (Settlement im Wertpapier-, Derivate- oder Devisenhandel).
Welche Geschäftsvorfälle beispielsweise der Finanzbeamte zu bearbeiten hat, entscheidet der Fachvorgesetzte (Abteilungsleiter), über seinen Urlaubsantrag entscheidet als Dienstvorgesetzter der Leiter des Finanzamts.