Staatlich angeordnetes Benutzungsrecht bezeichnet eine Rechtsposition, deren Inhaber zur Benutzung eines durch fremdes Patent geschützten Erfindungsgegenstands nicht der Erlaubnis des Patentinhabers bedarf.
Wer dem zuwiderhandelte oder ohne Erlaubnis in ein fremdes Heer eintrat, dem wurde als Folge einer Aberkennung zugleich Einreise bzw. Aufenthalt in seiner Heimat untersagt.