Durch den Abbruch der ehemaligen Stadtschreiberei, die vor 1418 als Rathaus diente, wurde der hochgelegene Baukörper der Kirche freigestellt und der östliche Platzabschluss aufgebrochen.
Es ist den Lernenden freigestellt, falls sie die Aufnahmeprüfung bestehen und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, parallel zur Lehre eine lehrbegleitende Berufsmatura zu absolvieren.