Mitte 1973 wurde die Grasbahn mit Asphalt befestigt und eine Vereinbarung über die Flugdichte getroffen, da sich viele Anwohner durch den Fluglärm belästigt fühlten.
Im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist geregelt, dass Anwohner vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm geschützt sein müssen.