Besondere Sorten kennt man beim Meerrettich nicht, jedoch haben sich über die Jahrhunderte des erwerbsmäßigen Anbaus örtliche Herkünfte (Ökotypen) mit eigenen Selektionen entwickelt.
Als Steinfischerei oder Steinzangerei (zuweilen auch: Steintaucherei, wenn dabei ein Tauchgerät zur Verwendung gelangt) wird die erwerbsmäßige Bergung von Findlingen und größeren Steinen aus Gewässern bezeichnet.
Eine Pflegetätigkeit gilt als nicht erwerbsmäßig, wenn die Pflegeperson für die Pflegetätigkeit als Vergütung maximal das Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe erhält.
Es lohnt sich für den erwerbsmäßigen Anbau jedoch nicht, länger als zwei bis drei Jahre selbst zu vermehren, weil die Gefahr der Ertragsminderung auf Grund von Pflanzenviren steigt.
Die Nutzung ist jedoch nur für rein private Zwecke erlaubt; das Austauschen von politischen Informationen oder der erwerbsmäßige Gebrauch ist zum Beispiel verboten.