Erlasse zur Begrenzung der Realteilung hatte es in den Vorgängerterritorien bereits vom späten 16. Jahrhundert an gegeben und fast flächendeckend im 18. Jahrhundert.
Die Erlasse, die häufig nicht auf Sitzungen des Ministerrates verabschiedet wurden, sondern im Umlaufverfahren zustande kamen, verdrängten zunehmend förmlich verabschiedete Gesetze.
Eine weitere Herausforderung wurde für den Konzern die Einführung internationaler Normen für den Automobilmarkt sowie neue gesetzliche Erlasse in verschiedenen Ländern.