Wesentlicher Schutzzweck ist der Erhalt der wertvollen, reich strukturierten Streuobstwiesen und ihre wertvollen Zusatzstrukturen, die für den Naturhaushalt des Albvorlandes von übergeordneter Bedeutung sind.
Nach der politischen Wende gab es wiederholt Diskussionen über einen möglichen Abriss, jedoch wurde mit dem vergebenen Denkmalschutz im Jahr 2014 eine Richtungsentscheidung für den Erhalt des Monuments getroffen.