Es habe zwar körperliche Züchtigung gegeben, was damals noch in weiten Kreisen üblich war, aber keine so drakonischen wie er in seinem Roman geschildert habe.
Das Jugendamt veranlasste daraufhin die Zwangseinweisung der Kinder in Heime, wo sie bis Ende der 1960er Jahre einem drakonischen Erziehungsstil unterworfen waren.
Bei den Untersuchungsverfahren wurde eine Kollektiv- und Kontaktschuld (d. h. Mitwisserschaft und Mitbeteiligung) unterstellt; und das war ausreichend für die Verhängung von drakonischen Strafen bis zur Erschießung.