Innerhalb der Biologie und der Medizin waren biologistische Sichtweisen besonders in der erbbiologischen Eugenik der Jahre zwischen 1900 und 1920 einflussreich.
Die Verwendung des Begriffs Rasse wird kritisiert, weil dieser selbst Teil einer rassistischen Terminologie sei und Assoziationen an veraltete biologistische Konzepte wecke.
Das Gericht entschied, dass Sunds ihr nur eine negative Meinung über Migranten, jedoch keinen Rassismus im biologistischen oder nationalsozialistischen Sinne unterstellt habe.
Dabei muss allerdings angemerkt werden, dass dessen biologistische Verwendung eben keine Anwendung einer linguistischen Herangehensweise war, sondern eine rassistische.