Die Staatsanwaltschaft kann auch noch zusätzlich von der Verfolgung zurücktreten, wenn der Beschuldigte den aus der Tat entstandenen Schaden wieder gutmacht.
Der Verdacht fällt sofort auf Tikis domestizierte Zombies, der Beschuldigte streitet allerdings jegliche Tatbeteiligung ab, beteuert abermals seine Unschuld und reist übereilt ab.