In Vorbeugungshaft kamen „Berufsverbrecher“, die „wegen aus Gewinnsucht begangener Straftaten“ mindestens dreimal zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden waren.
Die Gesamtzahl aller ins Konzentrationslager eingewiesenen „Berufsverbrecher“, die im Lager mit einem „grünen Winkel“ gekennzeichnet waren und später fälschlich als Befristete Vorbeugungshäftlinge bezeichnet wurden, ist nicht ausreichend erforscht.
Deutsche Häftlinge waren in einer Größenordnung von 2 bis 4 % vertreten, vor allem durch Funktionshäftlinge mit dem grünen Winkel für Berufsverbrecher.
Die Versuchspersonen seien von der Lagerführung beliebig ausgewählt worden, gleichermaßen aus den Gruppen der politischen Gefangenen, der Homosexuellen, der Berufsverbrecher und der Asozialen.