Das Bundesgericht hielt 1987 in einer Entscheidung fest, die Anstaltsleitung müsse bemüht sein, für alle Häftlinge die Religionsausübung möglichst gut zu gewährleisten.
Der Herzog war bemüht, in seinen Ländern eine gegenseitige Tolerierung beider Konfessionen zu erreichen und drohende konfessionelle Auseinandersetzungen zu verhindern.
Seine künstlerische Vortragsveranstaltungen mit unterschiedlichen Programmen (z. B. "Abende der Vortragskunst") wiesen einen besonderen Vortragsstil auf, der um jede Nuance des Textes bemüht war.