Und-Konten entstehen neben der vertraglichen Kontoeröffnung auch durch Gesetz (z. B. Konto eines einzelnen Kontoinhabers, der von mehreren Personen beerbt wird).
Die ältere geschichtswissenschaftliche Literatur ging noch davon aus, dass er um 1463/64 gestorben sei und von einem gleichnamigen um 1483 gestorbenen Sohn beerbt wurde.