So kann er z. B. einen Darlehensvertrag, der wegen Wuchers nichtig ist, nochmals wegen arglistiger Täuschung anfechten, um einen Schadensersatzanspruch gegen den Täuschenden zu erhalten.
Eine höhere Strafe empfahl der Gesetzgeber, wenn der Täter das Wohl des Volks schädigte, einen besonders großen Schaden herbeiführte oder besonders arglistig handelte.