Lediglich in begründeten Ausnahmefällen darf der Apotheker/die Apothekerin ein anderes Arzneimittel abgeben (z. B. Teilbarkeit einer Arzneiform nicht gegeben, Akutversorgung im Notdienst).
Im Jahr 1997 wurde die bestehende offene Handelsgesellschaft der beiden Apothekerinnen aufgelöst und Kadlcik führte die Apotheke seit dieser Zeit allein.