Der Staat sah zudem im erneuerten Universitätsgesetz von 1866 für die antiquarische, die mittelalterliche und die Kunstsammlung weiterhin keine regelmässigen Zuwendungen vor.
Zu den Betätigungsfeldern von Hoffaktoren, die häufig Juden waren, gehörte auch die Beschaffung antiquarischer Münzen und anderer Sammelstücke für die fürstlichen Kuriositätenkabinette.