Als schweren sexuellen Missbrauch definiert das Gesetz neben dem Beischlaf auch jede andere auf die Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete „orale, anale oder vaginale Penetration“.
Sowohl für den aktiven wie für den passiven (empfangenden) Partner kann der Analverkehr lustvoll sein, Männer wie Frauen können durch anale Stimulation zum Orgasmus kommen.
Zeigt sich ein Angreifer davon unbeeindruckt, dreht sie sich auf den Rücken und lässt über ihr Scutum anale eine faulig riechende, milchig weiße Flüssigkeit austreten.