Wird der Studiengang erfolgreich durchlaufen, erfolgt die Verleihung eines akademischen Grades (z. B. Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen für Lehramtsstudierende etc.) an den Absolventen.
In der Absicht, die Studentenbewegung einzuhegen, kamen nach 1968 viele Bundesländer ihrer wichtigsten hochschulpolitischen Forderung entgegen: der Ausweitung der Mitbestimmung Studenten in der akademischen Selbstverwaltung.
Schwerpunkte seiner akademischen Interessen sind neben dem humanitären Völkerrecht die Themen Menschenrechte, Rüstungskontrolle, Friedenssicherung und Sicherheitspolitik.