Aufgabe des Lobbyisten ist es anschließend, diese Abänderungsvorschläge an die Entscheidungsträger heranzutragen und in den maßgeblichen Gremien zu platzieren („Politikberatung“).
Hier hat der Senat zwar ein Evokationsrecht und kann Gesetzesvorschläge oder -entwürfe, die in der Kammer eingereicht wurden, „annehmen“, d. h. auch untersuchen und gegebenenfalls mit Abänderungsvorschlägen versehen.