Die Gewährung der Bewilligung hängt von Kriterien wie der Reputation, der Etablierung einer Beaufsichtigung (Vermögensverwalter) oder dem Vorhandensein einer Zulassungsbeschränkung (Reisendengewerbe) ab.
Eine Zulassungsbeschränkung für Elektroautos anderer Hersteller ist nicht vorgesehen, der vergleichsweise hohe Preis sorgen bei deren Nutzern jedoch für Unmut.
Die gesetzlichen Zulassungsbeschränkungen sollen Über- und Unterversorgung mit Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten vermeiden (Bedarfsplanung und Versorgungssicherung).