Dazu gehörten der Einstieg aus dem Gleisbereich, das Fehlen eines separaten Raums für das Zugbegleitpersonal und vor allem die gläserne Rückwand zum Führerstand.
So soll die Dauer der täglichen Dienstschicht des Zugbegleitpersonals und der Lokomotivführer 16 Stunden nicht mehr überschreiten dürfen, auch wenn längere Pausen gemacht werden.
Im Rahmen des sogenannten Selbstrettungskonzeptes wird auf Schnellfahrstrecken eingesetztes Zugbegleitpersonal in Grundlagen der Brandbekämpfung, der Notbremsbedienung sowie Evakuierungen unterwiesen.
Am Bahnsteigende des Haltepunkts befinden sich dann der Überwachungssignalwiederholer sowie ein Schlüsselschalter für die Einschalttaste und gegebenenfalls noch ein Empfänger für eine Fernbedienung, wenn Triebwagenverkehr ohne Zugbegleitpersonal herrscht.