Maßgeblich bei der Standortauswahl war stattdessen die geopolitische Randlage des dünn besiedelten Wendlandes im damaligen Zonenrandgebiet an der innerdeutschen Grenze.
Gleichzeitig sollten insgesamt 6500 km verkehrsschwache Strecken ganz oder teilweise stillgelegt werden; für Zonenrandgebiete war dabei ein Genehmigungsverfahren vorgesehen.
Hiervon wurden sich unmittelbar positive Auswirkungen auch auf die Regionalplanung und Infrastruktur in den neuen Bundesländern und über die ehemalige innerdeutsche Grenze versprochen (siehe auch Zonenrandgebiet).