Gründe für die Reformierung der Notenskala waren unter anderem der Wunsch nach klaren Abgrenzungen zwischen den einzelnen Zensuren und die Ermöglichung einer einfacheren internationalen Vergleichbarkeit.
Der Bundesverband der deutschen Arbeitgeber hat bereits 1977 fünf einheitliche Formulierungen für qualitative Beurteilungen („Zensuren“) in Arbeitszeugnissen empfohlen.
Ein weiteres Problem beim Umgang mit Schulnoten ist die Verkennung, dass es sich nur um in Worten ausgedrückte grobe Schätzwerte (=Zensuren) handelt („gut“, „befriedigend“, „nicht ausreichend“ etc.).
Die Leistungsfeststellungen können dabei lediglich als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ deklariert, aber auch differenzierter in Form von Zensuren und Zeugnissen ausgewiesen werden.
Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die sogenannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten).