Bei erstmaliger Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes ist dieser mit dem beizulegenden Zeitwert () unter Einschluss der Transaktionskosten zu bewerten.
Dies hängt zum Beispiel beim Arbeitgeber-veranlassten Führen eines Kraftfahrzeugs vom Zeitwert des Kraftfahrzeugs und vom Verdienst des Kraftfahrers ab.
Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen.