Unter die Bekanntgabe von Erklärungen solchen Inhalts fällt jede Handlung, durch die diese einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden, etwa Zeitungsinserate oder die Verbreitung im Internet.
Sie boten ihre Telefonnummern in Zeitungsinseraten an, um diesen Menschen noch ein Gespräch, ein menschliches Ohr, ein Angebot zur Hilfe in ihrer Verzweiflung geben zu können.