Gut ausgebaute Vorstartlinien verfügten außerdem über eine Unterflur-Betankungsanlage, deren Zapfanlagen in Entnahmeschächten untergebracht und für die Versorgung von jeweils zwei Stellplätzen vorgesehen waren.
Bestandteil von Zapfanlagen für Getränke, insbesondere für Zapfbier, ist in der Regel eine Auffangvorrichtung für das Übergeschäumte oder den abgestrichenen Bierschaum.
Im Tank befindet sich ein Schwimmerventil, das bei Erreichen des maximal zulässigen Füllstandes den Tankstutzen mechanisch verschließt, worauf die Zapfanlage die Betankung wegen Überschreitung des zulässigen Betankungsdruckes abbricht.