Zu dieser Zeit waren die Friesen auch kirchlich sehr unabhängig, zahlten lange keinen Zehnten, bestimmten ihre Prediger selbst und lehnten den Zölibat der Priester ab.
Diese Erbschaftsangelegenheit war jedoch juristisch umstritten, da er als Dompropst schon 1544 die Subdiakonsweihe empfangen hatte, die ihn zum Zölibat verpflichtete.
Aus biographischen Gründen – als katholischer Priester dem Zölibat verpflichtet, hatte er sich zu einer Tochter bekannt – wurde ihm die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen.
In mehreren Büchern gab er geistliche und psychologische Ratschläge, wie Priester den Zölibat besser einhalten könnten, und hielt darüber auch Vorträge in Priesterseminaren.