Wurde nunmehr das betreffende Zählerfeld fotografiert, waren die Zählerstände nicht auf dem Negativ ersichtlich, das Wählerraumpersonal konnte aber dennoch die Zählerstände durch das Zellophan ablesen.
Alle Eigentümer sind in diesem Fall zur Mitwirkung an der Feststellung der Verbrauchswerte verpflichtet, indem sie zum Beispiel einmal jährlich die entsprechenden Zählerstände ablesen müssen.
Eine Lösung für dieses Problem kann zum Beispiel sein, die Zählerstände in regelmäßigen Zeitabständen zu halbieren, was zu einer exponentiellen Abnahme führt.
Zur automatischen Auswertung wird die Anzahl der Pulse innerhalb eines bestimmten Zeitfensters einem digitalen Zähler zugeführt, und der ermittelte Zählerstand wird direkt angezeigt.