Wenn umgekehrt der Wohnungsvermieter den Musiker für eine Party engagiert, und dafür eine Monatsmiete erlässt, dann existiert eine Doppelkoinzidenz der Wünsche.
Der Eigentümerverband Haus & Grund schlägt eine Stromkostenverordnung vor, durch die private Wohnungsvermieter selbsterzeugten Strom mit über die Heizkostenabrechnung abrechnen könnten.