Typisch sind die im Stiegenhaus (nach Möglichkeit etwas abseits von Wohnungstüren) in einer Wand liegenden Einwurföffnungen mit einer seitlich angelenkten lackierten Blechtür verschlossen.
Die Wohnungstür ist jene Zugangskontrolle, die dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen ist und dessen Wartung bzw. Instandsetzung der Eigentümergemeinschaft obliegt.