Weitere Folgen sind im Bereich der fehlerhaften Übermittlung sowie bei Empfang und Zugang einer Willenserklärung, aber auch in weiteren Bereichen zu finden.
Ein Lebensversicherungsvertrag kommt zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer nach den normalen geltenden privatrechtlichen Regelungen durch Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen zustande.