Hier befanden sich die Schalter für Postanweisungen, für Geldbriefe und für Wertpakete, sowie drei Geldausgabestellen für Wertbriefe, für Wertpakete und für Lagerwertsendungen.
Nicht mehr zum Versand zugelassen waren Päckchen, Postgüter und dringende Pakete, Pakete einschließlich der versiegelten und unversiegelten Wertpakete, sofern sie nicht unbedingt kriegswichtig waren, Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere und Mischsendungen.