Ferner ist zu unterscheiden zwischen individuellen Werbeträgern und Massenmedien bzw. nach dem Grad der Streugenauigkeit zwischen den selektiven Medien (wie z. B. Werbebriefen) und Massenmedien.
Als verfassungswidrig weil nicht erforderlich bewertete das Bundesverfassungsgericht demgegenüber ein Verbot, das jede Verwendung von Werbebriefen, Verteilung von Flugblättern und Werbemitteln durch einen Apotheker außerhalb seiner Apotheke verbat.
So sollen Aufdrucke auf Werbebriefen dazu animieren, den Briefumschlag zu öffnen, etwa folgender Satz: „In diesem Brief erfahren Sie, wie Sie im Handumdrehen ein Vermögen machen.