Wollte ein Mann seine Tempelsteuer z. B. mit einem ganzen Schekel bezahlen, so betrug die Wechselgebühr 2 Kalbonot, wovon der Geldwechsler 1 Kalbon erhielt und der Tempel den anderen.
Beim physischen Umwechseln der Scheidemünzen und Banknoten der als weniger solvent eingeschätzten Länder gab es im Vergleich zu den Goldmünzen dieser Länder neben einer Wechselgebühr zusätzliche Abschläge.