Beim zuständigen Standesamt muss dafür schriftlich die Erklärung des Vornamens eingereicht werden; sie ist Voraussetzung für die Ausstellung der Geburtsurkunde.
Das Bundesverfassungsgericht stellt inzwischen entscheidend darauf ab, welchem Geschlecht sich eine Person psychisch zugehörig fühlt, dokumentiert durch eine Anpassung des Vornamens und des Personenstands.