Im Gegensatz zur weltweit üblichen Ausgestaltung von Referenden ist also nicht nur die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen seitens der Wahlbevölkerung (Volksmehr) erforderlich, sondern auch das so genannte Ständemehr.
In einer solchen Abstimmung müssen für die Annahme einer Vorlage sowohl die Mehrheit aller Stimmenden (Volksmehr) als auch die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) zustimmen.
Wie bereits in Umfragen vor der Abstimmung erwartet, wurde die Initiative mit dem Volksmehr und Ständemehr (mit 75,7 % der Stimmen und in allen Kantonen) abgelehnt.
Bei der Volksabstimmung zählt im Gegensatz zum obligatorischen Referendum nur das Volksmehr, die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist hingegen nicht erforderlich.
Bei einer überdurchschnittlich hohen Stimmbeteiligung von 56,6 Prozent erzielte das Begehren ein Volksmehr von 50,3 Prozent und ein Ständemehr von 12 Ständen.