Da bei der letzten Landtagswahl 846.196 Bürger wahlberechtigt waren, musste die Opposition für das erfolgreiche Volksbegehren 42.310 gültige Unterschriften sammeln.
Dieses wurde von lediglich 56.660 Personen (das sind 0,89 Prozent der Wahlberechtigten) unterschrieben und ist damit das erfolgloseste Volksbegehren in der Geschichte der Zweiten Republik.
Die Verfassung räumte der Bevölkerung das Recht ein, dem Parlament mit den Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten durch ein Volksbegehren einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.