Beide gaben Verzichtserklärungen nach dem Habsburgergesetz ab; Ministerrat und Hauptausschuss des Nationalrates (dieser einstimmig) erteilten beiden die Einreiseerlaubnis.
Auf der steinernen Brücke des Schlosses wurde der Grundherr zu einer schriftlichen Verzichtserklärung auf alle Frondienste und Getreidezinsen gezwungen.
Eventuell musste man eine Verzichtserklärung unterschreiben, dass man, falls man verarmt aus dem Ausland zurückkehrt, keine Armenunterstützung in Anspruch nehmen werde.