Sind Wehrsoldempfänger von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung befreit oder kann diese nicht bereitgestellt werden, erhalten sie Verpflegungsgeld.
Der monatlich zu entrichtende Betrag teilte sich also in Wohn- und Verpflegungsgeld auf, eine reine Nutzung als Wohnplatz oder Verpflegungsstelle war normalerweise nicht vorgesehen.
Das Verpflegungsgeld für Wehrsoldempfänger (Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservistendienstleistende) wird grundsätzlich im Rahmen der Wehrsoldabrechnung nachträglich ausgezahlt.