Trotz des Armutsgebots spielten Spenden, Schenkungen, Vermächtnisse und Erträge aus Eigen- oder Fundationsvermögen (wie Hebungen, Kreditzinsen) eine wichtige Rolle.
Alle im Tierheim entstehenden Kosten trägt der Tierschutzverein, der sich über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Vermächtnisse finanziert, überwiegend allein.
Im Laufe der Jahre wurden Besitztum und Vermögen des Klosters gemehrt durch (überwiegend) Schenkungen und Vermächtnisse seitens adeliger Stifter bzw. Bewohnerinnen.
Stiftungen und Vermächtnisse ermöglichten die Finanzierung weiterer Aufgaben: Seit Ende der 1980er-Jahre wurde der ambulante Bereich ausgebaut, weitere Beratungsangebote kamen hinzu.
Vertragsmäßig, also mit Bindungswirkung gegenüber dem Vertragspartner des Erblassers, können nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen verfügt werden.
Ebenso bemühte sie sich, die finanzielle Lage zu verbessern, die besonders durch das Ausbleiben weiterer Stiftungsgelder und Vermächtnisse schwierig geworden war.