Die meisten größeren Gemeinden, die eine Vergnügungssteuer nach Einspielergebnis erheben, erheben einen Satz von 10 bis 13 % nach Umsatz, unabhängig von Aufstellungsort und Zahl der Geräte.
Sie umfassen die nichtabziehbare Umsatzsteuer, Importabgaben (u. a. Zölle, Verbrauchsteuern und Abschöpfungsbeträge auf eingeführte Güter) und sonstige Gütersteuern (Verbrauchsabgaben, Vergnügungssteuern, Versicherungssteuer usw.).
Außerdem gab es Schwierigkeiten mit dem Ordnungsamt, das die Einrichtung als Spielhalle wertete, was Zutrittsverbot für Jugendliche und hohe Vergnügungssteuern zur Folge gehabt hätte.
Auch war er einer der Initiatoren der Filmreform von 1963, die die schwedische Filmindustrie von der Vergnügungssteuer befreite und stattdessen zu einer Abgabe verpflichtete, die zur Förderung einheimischer Filmproduktionen diente.